Verschwiegenheitspflicht

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich der Verschwiegenheit verpflichtet!

 

Es werden keinerlei Daten an Versicherungsträger oder Dritte weitergegeben, wie es z.B. bei kassenärztlich verpflichteten Therapeuten und Ärzten der Fall ist.

 

Diese, über Sie erfassten Daten, können schnell einen nicht unerheblichen Nachteil mit sich bringen, wenn Sie z.B, beabsichtigen Sie sich für den Staatsdienst zu bewerben, oder wenn Sie eine private Versicherung/ Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abschließen wollen.