Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen, wohl aber von den privaten Krankenkassen, Beihilfen und Zusatzversicherungen zum Teil übernommen, wenn dieses vertraglich vorgesehen ist.
Abrechnungsgrundlage für privat versicherte Personen (oder gesetzlich versicherte Personen mit entsprechender Zusatzversicherung) ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH85).
Heilpraktikerleistungen sind gemäß USTG §4, Abs.4 von der Umsatzsteuer befreit.
Gibt es eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen für Paartherapie?
Nein, das ist den Krankenkassen nicht erlaubt . Das Gesetz gibt vor, dass Krankenkassen Behandlungskosten von Krankheiten erstatten. Darunter fällt Paartherapie/ Paarberatung nicht. Es sei denn, dass aufgrund der problematischen und belastenden Paarsituation eine Krankheit ausgelöst wird, wie z. B. eine Depression. Diese muss dann separat abgerechnet werden.
Erstgespräch Einzelperson 60 Minuten 60,00 €
Psychotherapie/Beratung 60 Minuten 70,00 €
Erstgespräch für Paare 60 Minuten 85,00 €
Paartherapie/Beratung 60 Minuten 95,00
€
Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet.
Ich komme auch zu Ihnen nach Hause
Einzeltherapie* 60 Minuten 85,00 €
Paartherapie* 60 Minuten 105,00 €
Im Umkreis von 10 km berechnen ich keine Anfahrtskosten.
Bei einer Anfahrt, weiter als 10 km, vereinbare ich mit Ihnen eine Anfahrtspauschale.
Ich biete auch Termine am Samstag an
Einzeltherapie* 60 Minuten 75,00 €
Paartherapie* 60 Minuten 100,00 €
Supervision
Einzelsupervision 60 Minuten 70,00 €
Gruppensupervision Honorar nach Vereinbarung
Ich halte zwei Plätze für Menschen mit einem niedrigen Einkommen vor. Sprechen Sie mich gerne an!
Ich bitte Sie, das Honorar für die Therapiesitzung, unmittelbar nach dem jeweiligen Termin zu bezahlen. Ich bevorzuge Barzahlung.
Sie können bei mir auch mit Karte bezahlen. Für die Kartenzahlung fallen für mich Gebühren an. Deshalb bitte um Verständnis, dass ich Sie daran mit pauschal 1,00 € je Zahlung beteilige.
Ich betrachte die mit Ihnen vereinbarten Termine als verbindlich und werde diese einhalten, wenn nichts wirklich dringendes dazwischen kommt. Das Selbe erwarte ich auch von Ihnen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, damit ich diesen nachbelegen kann. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen für nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine ein Ausfallhonorar von 90,00 Euro für Paarsitzung und 60,00 Euro für Einzelsitzung in Rechnung stellen werde.