Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen, wohl aber von den privaten Krankenkassen, Beihilfen und Zusatzversicherungen zum Teil übernommen, wenn dieses vertraglich vorgesehen ist.
Abrechnungsgrundlage für privat versicherte Personen (oder gesetzlich versicherte Personen mit entsprechender Zusatzversicherung) ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH85).
Heilpraktikerleistungen sind gemäß USTG §4, Abs.4 von der Umsatzsteuer befreit.
Gibt es eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen für Paartherapie?
Nein, das ist den Krankenkassen nicht erlaubt . Das Gesetz gibt vor, dass Krankenkassen Behandlungskosten von Krankheiten erstatten. Darunter fällt Paartherapie/ Paarberatung nicht. Es sei denn, dass aufgrund der problematischen und belastenden Paarsituation eine Krankheit ausgelöst wird, wie z. B. eine Depression. Diese muss dann separat abgerechnet werden.
Erstgespräch Einzelperson 60 Minuten 70,00 €
Psychotherapie/Beratung 60 Minuten 80,00 €
Erstgespräch für Paare 60 Minuten 100,00 €
Paartherapie/Beratung 60 Minuten 110,00 €
Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet.
Supervision
Einzelsupervision 60 Minuten 80,00 €
Gruppensupervision 90 Minuten 250,00 €
(zzgl. einer Anfahrtspauschale und Fahrtkosten (0,40€/ km ab Pölitz).
Ich halte zwei Plätze für Menschen mit einem niedrigen Einkommen vor. Sprechen Sie mich gerne an!
Ich bitte Sie, das Honorar für die Therapiesitzung, unmittelbar nach dem jeweiligen Termin zu bezahlen. Ich bevorzuge Barzahlung.
Sie können bei mir auch mit Karte bezahlen. Für die Kartenzahlung fallen für mich Gebühren an. Deshalb bitte um Verständnis, dass ich Sie daran mit pauschal 2,00 € je Zahlung beteilige.
Ich betrachte die mit Ihnen vereinbarten Termine als verbindlich und werde diese einhalten, wenn nichts wirklich dringendes dazwischen kommt. Das Selbe erwarte ich auch von Ihnen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, damit ich diesen nachbelegen kann. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen für nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine ein Ausfallhonorar von 110,00 Euro für Paarsitzung und 80,00 Euro für Einzelsitzung in Rechnung stellen werde.